FRANZ SEITZ


FRANZ SEITZ

FRANZ SEITZ

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger 

FRANZ SEITZ: ZUR PERSON

ÜBER MICH

FRANZ SEITZ | SV BÜRO SEITZ


Franz Seitz ist seit 2013 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer für Schwaben für den Bereich Glas tätig.
 
Fachliche Grundlage für die angebotenen Leistungen sind die Ausbildung zum Glasermeister (1992) sowie über 30-jährige Berufserfahrung.
 
Franz Seitz engagiert sich ehrenamtlich für sein Handwerk und ist Vorstandsmitglied der Glaserinnung Nord- und Mittelschwaben, Mitglied im Verein Qualität am Bau e. V. und noch weiterer Vereine.
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ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (ö.b.u.v.) ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Unabhängigkeit, Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Diese Grundpflichten nimmt der ö.b.u.v. Sachverständige gegenüber Gerichten und gegenüber jedem privaten Auftraggeber wahr.
 
Um als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkannt zu werden, werden persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet geprüft.
 
Die Bestellung ist eine öffentliche Bestellung im Sinne von § 73 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) und § 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ). Die Tätigkeit eines öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der bestellenden Handwerkskammer beschränkt.
 
Die öffentliche Bestellung dient ausschließlich dem Zweck, Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die persönlich integer sind und fachlich richtige sowie unparteiische und glaubhafte Sachverständigenleistungen gewährleisten.
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